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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir beraten unsere Kundinnen zur Barrierefreiheit. Dann sollten wir uns auch an unseren eigenen Kriterien messen lassen.

Wir richten uns nach den technischen Anforderungen im Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0). Darüber hinaus bemühen wir uns auch, den Entwicklungen bereits jetzt Rechnung zu tragen, die mit den WCAG 3.0 effektiv werden.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Webangebot von hexabinær.de und wurde am 02. Juni 2021 erstellt.

Die erste Fassung wurde von uns selbst erstellt, wobei uns auch ein Kollege mit Screenreader unterstützt hat. Sobald wir Anlass zum Zweifel an unserer Expertise oder unserem unverstellten Blick haben, werden wir eine externe Gutachterin beauftragen. Also melden Sie uns bitte Probleme an barrierefreiheit@hexabinaer.de.

Wie barrierefrei ist das Webangebot?

Die Webseiten sind weitreichend zugänglich. In eng begrenzten Teilbereichen können Ausnahmen existieren.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Die Texte sind nicht in Einfacher oder Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Lageplan zur Wegbeschreibung. Die Wegbeschreibung zum Büro gibt aber hinreichend Orientierung.
  • PDF- und Layoutdateien, die früher einmal zum Download angeboten wurden. Diese sind noch aufrufbar, aber nicht mehr verlinkt.

Kontaktmöglichkeit bei Anmerkungen oder Fragen

Melden Sie uns Probleme mit der Barrierefreiheit bitte entweder

Wir stellen uns auf unsere Gesprächspartner ein. Sie können uns dabei helfen, wenn Sie gleich dazu sagen, dass Sie »leicht verständliche Sprache« bevorzugen.